I.Vertragsabschluß
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen (wie insbesondere Servicearbeiten).

(2) Ein Vertragsverhätlnis kommt nur durch Annahme einer schriftlichen Bestellung zustande; Erklärungen per Telefax oder per Telex genügen für die Einhaltung der Schriftform. Bis dahin sind allfällige Angebote von unserer Seite freibleibend.

(3) Vertragsbedingungen oder sonstige Geschäftsbedingungen des Bestellers sind unwirksam, soweit diese nicht im einzelnen von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.

(4) Diese Geschäftsbedingungen gelten nur, insoweit der jeweilige Vertragsinhalt nicht durch gesonderte Vereinbarung und schriftlich anderslautend geregelt wurde, wobei insbesondere die Bestimmungen über Preise, Liefermodalitäten etc. durch die jeweils gültigen Preisblätter geregelt sind.

II. Lieferung
(1)     Liefertermine für Waren gelten als eingehalten, wenn sie das Werk des Auftragnehmers bzw. im Falle eines Streckengeschäftes das Werk des Sublieferanten verlassen haben. Leistungstermine gelten als eingehalten, wenn wir oder unser Sublieferant mit der Erbringung der Leistung begonnen haben bzw. hat. In Fällen, in denen ohne unser Verschulden oder aus Gründen, die auf Seiten des Bestellers liegen, die Lieferung bzw. Leistung nicht durchgeführt bzw. vollendet werden kann, genügt die Vertragserfüllung von unserer Seite die Versandbereitschaft bzw. Leistungsbereitschaft. Grundlegende Voraussetzungen für die Einhaltung der Lieferfristen durch uns ist ferner, daß sämtliche vom Besteller zu beschaffende Informationen, technische und sonstige Angaben sowie allfällige Genehmigungen rechtzeitig zu unserer Verfügung gestellt werden bzw. vorliegen

(2)      Wird ein schriftlich zugesagter Liefertermin durch unsere Verschulden mehr als sechs Wochen überschritten und wird eine vom Besteller danach schriftlich zu setzende, angemessene Nachfrist ebenso durch unser Verschulden nicht eingehalten, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.  Geleistete Anzahlungen sind in diesem Falle dem Besteller zurückzubezahlen, sofern nicht andere Ansprüche gegen den Besteller, vor allem Ansprüche aus früheren Aufträgen, vorliegen. Über den Rücktritt hinausgehende Ansprüche des Bestellers, wie insbesondere auf Schadenersatz, sind einvernehmlich ausgeschlossen. Hat der Besteller die Ware erhalten, ist ein Rücktritt nicht mehr zulässig. Ist eine Lieferung oder eine Leistung teilbar, besteht das Rücktrittsrecht nur bezüglich der noch aushaftenden Lieferungen oder Leistungen.

(3)     Bei Lieferungen von Ware geht die Gefahr mit der Übergabe an den Transporteur auf den Besteller über, gleichgültig, ob wir selbst den Transport durchführen oder ein Dritter. Bei Verzug in der Versendung aus unserem Verschulden geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft der Ware an den Besteller über.

(4)     Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Bestellers gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies, sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten, hat keinen Einfluß auf den Gefahrenübergang.

(5)     Wir sind zur Vornahme von Teillieferungen oder Teilleistungen berechtigt. Mangels gesonderter Abrede sind wir berechtigt, einzelne Teillieferungen zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer zu fakturieren.

(6)     Zum Begriff höhere Gewalt zählen alle Ereignisse, die außerhalb unseres Einflußbereiches liegen und geeignet sind, die ordnungsgemäße Erfüllung unserer Verpflichtungen zu behindern oder zu vereiteln. Hierzu zählen insbesondere Krieg, Mobilmachungen, kriegsähnliche Ereignisse, Unruhen, Streik, Fabrikationsunterbrechungen, Naturkatastrophen, Feuer in unserem Einflußbereich bzw. bei Sublieferanten, gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen. Dauern derartige Ereignisse länger als sechs Wochen oder ist ein Ende dieser Behinderungen durch mehr als sechs Wochen nicht vorhersehbar, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Jede Vertragspartei hat der anderen das auszufolgen, was sie inzwischen erhalten hat;  Schadenersatzansprüche  des Bestellers sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

(7)     Der Besteller wird bei Empfang der Jeweiligen Sendung (Hardware oder Software) die außen angebrachte Bezeichnung bezüglich des angelieferten Produktes genau überprüfen. Durch Öffnen der versiegelten Diskettenverpackung werden die Software-Lizenzbestimmungen des Herstellers anerkannt, eine nachträgliche Rückgabe oder Umtausch ist nicht zulässig.

(8)     Erfüllungsort ist Peuerbach.

(9)     Wir übernehmen für Lieferungen und Leistungen keine Haftung, wenn der Besteller bei Vertragsabschluß die zu liefernde Ware nicht ausreichend bezeichnet hat.

(10)   Staatliche Ausfuhr- oder Durchfahrbestimmungen auch wenn diese ausländischen Ursprungs sind sind stricktest einzuhalten.

(11)   Dokumentation wird nach unserer Wahl in deutscher oder englischer Sprache geliefert. Für die Rechtzeitigkeit der Lieferung der Dokumentation genügt die Versendung auf dem Postwege.

III. Preise und Zahlungsbedingungen
(1)     Unsere Preise sind in den jeweils gültigen Preisblättern festgelegt. Wir sind jederzeit, auch nach Vertragsabschluß, berechtigt, die Preise zu verändern; erfolgt eine Preiserhöhung nach Bestellung um mehr als 20 Prozent nach oben, ist der Besteller berechtigt, schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Bestellers, wie insbesondere auf Schadenersatz, sind seitens des Bestellers ausgeschlossen. Alle in den Preisblättern angegebenen Preise sind Nettopreise in österreichischen Schillingen bzw. Euro frei Versandstelle; Sämtliche Versandkosten, wie insbesondere Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung, sowie allfällige Zölle und gesetzliche Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Bestellers. Sämtliche Nebenkosten werden gesondert fakturiert und vom Besteller  anerkannt.

(2)     Die vom AnD-Institut gelegten Rechnungen sind prompt und ohne jeden Abzug zu zahlen. Unbeschadet einer anderslautenden Bestimmung oder Widmung des Bestellers werden Zahlungen auf die jeweils ältesten offenen Rechnungen angerechnet. Mangels gesonderter schriftlicher Vereinbarung werden Wechsel oder Schecks von uns zahlungshalber nicht angenommen.

(3)     Bei Zahlungsverzug berechnen wir einen Zinssatz von 5 Prozent über der jeweiligen Bankrate, mindestens jedoch 11 Prozent p.a. Sind die von uns zu bezahlenden Bankzinsen höher, sind wir berechtigt, auch nachträglich die jeweils von uns zu bezahlenden höheren Bankzinsen dem Besteller  in Rechnung zu stellen. Die Verrechnung von Verzugszinsen erfolgt zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und Zinseszinsen in der Höhe von 14 Prozent. Der Käufer/Besteller verpflichtet sich, im Falle seiner Säumigkeit entstandenen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzten.

(4)      Der Besteller ist in keinem Fall berechtigt, eine Aufrechnung gegen bestehende oder behauptete Gegenforderungen vorzunehmen bzw. fällige Zahlungen, aus welchen Gründen immer, insbesondere wegen behaupteter Gegenansprüche, zurückzubehalten.

(5)     Gewährte Zahlungserleichterungen, wie Wechsel oder Schecks, die zahlungshalber angenommen wurden, werden unbeschadet der jeweiligen Laufzeit sofort fällig, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers bekannt wird. Wir sind berechtigt, unbeschadet anderslautender Bestimmungen bzw. Abmachungen noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, wenn eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers für möglich gehalten wird. Sind Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch bei angemessener Nachfrist nicht erbracht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Hierbei sind die gesetzlichen Bestimmungen so in Anwendung zu bringen, als wäre der Besteller in Leistungsverzug geraten. Sind dem Besteller Teilzahlungen gewährt, tritt Terminverlust ein, wenn der Besteller mit einer Rate mehr als fünf Tage in Verzug geraten ist.

IV. Gewährleistung
(1)Die Gewährleistungsansprüche gegen das AnD-Institut enden nach sechs Monaten ab Lieferung an den Kunden.  Das AnD-Institut ist berechtigt, Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller an den Kunden weiterzugeben, ohne in diesem Fall dafür selbst einstehen zu müssen.

(2a) Hardware: Wir leisten Gewähr für die Mängel am Material oder für die technische  Funktion, wobei sich unsere diesbezügliche Haftung auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt, umfaßt die Gewährleistung der bestellten und gelieferten Ware nur solche Mängel, die im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges bereits gegeben bzw. vorhanden waren.; später auftretende Mängel (z. B. durch falsche Lagerung) sind von jeder Haftung unsererseits ausgeschlossen. Bei Drittlieferungen sind wir berechtigt, mit schuldbefreidender Wirkung unsere gegen den Hersteller bestehenden Gewährleistungsansprüche an den Besteller abzutreten. Bei sonstigem Verlust der Ansprüche des Bestellers hat ein entdeckter Mangel unverzüglich gerügt zu werden. Eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist findet durch eine Behebung des Mangels bzw. durch Anerkenntnis nicht statt. Wir haften mit den gegebenen Einschränkungen nur für solche technischen Beschreibungen, die wir ausdrücklich in Vertragsform zugestanden haben, nicht jedoch für Angaben in Prospekten, Zeitschriften etc.

(2b) Software: Ergänzend zu den obigen Bestimmungen gilt als vereinbart, daß mangels besonderer schriftlicher Zusage unsererseits die Gewährleistungsfrist drei Monate beträgt. Die Gewährleistungsbestimmungen für Hardware sind auch für Software analog anzuwenden; für eine Anwendbarkeit und Verwendbarkeit der Programme leisten wir nur in dem Umfang Gewähr, der auf Grund der Angaben des Bestellers von uns ausdrücklich zugesagt wurde, wobei die Gewährleistungsansprüche in jedem Fall auf Nachbesserung bzw. Nachlieferung eingeschränkt sind; führt die Nachbesserung nicht zum gewünschten Erfolg, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, Preisminderung zu gewähren oder vom Vertrag zurückzutreten.

V. Sonstige Haftungsbestimmungen
(1)     Über die unter VI. hinausgehenden Gewährleistungsanspüche haften wir nicht. Insbesondere haften wir nicht für Schäden im Vermögensbereich des Bestellers, auch nicht für Folgeschäden jeder Art. Dieser Haftungsausschluß ist jedoch nicht gültig bei vorsätzlicher Schädigung durch uns oder bei auffallend grober Sorglosigkeit oder grober Fahrlässigkeit.

(2)     Mangels gesonderter Vereinbarung übernehmen wir keine wie immer geartete Haftung für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter (wie beispielsweise Patente, Urheberrechte, Markenrechte, Copyrights, Musterschutz, etc. ). Eine behauptete Verletzung von gewerblichen Schutzrechten durch Dritte ist uns unverzüglich und umfassend zur Kenntnis zu bringen.

(3)     Der Besteller haftet dafür, daß die Verwendungsbeschränkungen bzw. Anweisungen des Herstellers in Bezug auf die gelieferte Hardware und/oder Software genauestens eingehalten werden und hält uns diesbezüglich für schad- und kaglos. Derartige Anweisungen des Herstellers oder von unserer Seite können sich insbesondere auf Beschränkungen in der Verwendung der gelieferten Waren (Leistungen) erstrecken. In allen Fällen in denen unsere Haftungsbegrenzung aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen unzulässig ist, haften wir nur für den Ersatz jenes Schadensbetrages, der uns zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung aller uns bekannter oder schuldhafter unbekannter Umstände vorhersehbar war, höchstens jedoch für das vom Besteller empfangene Entgelt.

VI. Serviceleistungen
Die obigen Haftungsbeschränkungen sind analog auch für Serviceleistungen anzuwenden. Serviceleistungen sind solche, die außerhalb der Gewährleistung erbracht werden. Hier beträgt die Gewährleistungsfrist drei Monate. Die Erbringung der Serviceleistungen erfolgt gemäß unseren jeweils in den Preisblättern genannten Servicepreisen und dortigen Bedingungen.

VII. Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Produkten sowie an den aus der Be- oder Verarbeitung entstehender Sachen bis zur Erfüllung aller uns jetzt oder künftig gegen den Besteller zustehenden Ansprüchen vor.

(2) Unser Eigentumsvorbehalt bezieht sich auch auf jene Geldbeträge, die aufgrund der Veräußerung der von uns gelieferten Waren (Leistungen) beim Besteller eingehen; der Besteller ist zur gesonderten Aufbewahrung dieser Geldbeträge verpflichtet.

(3)Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Bestellers ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder auch nur Zahlungsstockung eintritt.

VIII. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so wird sie durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.

IX. Abtretung von Ansprüchen
Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

X. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Grieskirchen als vereinbart.