Die IT-Vollwartung entstand aus dem Wunsch, eine Umfassende IT-Betreuung für Unternehmen zu bieten, die keine eigene IT-Abteilung im Haus aufbauen oder diese nicht mit der Wartung des Bestandes beschäftigen möchten.
Wie alle unsere Mitbewerber versuchten wir anfangs, dazu möglichst genaue Regelungen über den Umfang der Leistungen und deren Kosten zu definieren. Die resultierenden Vertragswerke wurden immer Umfangreicher und die Abrechnung kompliziert. Völlig sinnlos, wie wir merkten. Schließlich ist ein Kunde, mit dem man über Vertragsklauseln streiten muss, selten ein glücklicher und langjähriger Kunde.
Bereits im Jahr 2000 machten wir ein neues Vertragswerk – radikal anders und getreu dem Motto „ein Vertrag, der nicht auf eine A4 Seite passt, macht nur dem Anwalt Freude“. Abgerechnet wird ein monatlicher, fixer Betrag (Gestaffelt nach Stückzahl) nur nach der Anzahl der Betriebssysteme. Enthalten sind alle Leistungen, die in der Kompetenz des AnD-Instituts liegen. Projekte, die den Gesamtumfang der Wartung erweitern – wie z.B. neue, zusätzliche Programme – werden nach der Installation von AnD abgenommen und sind ab da automatisch in der Wartung enthalten.
Das gibt viel Spielraum – und das ist gut so. Wenn es Unklarheiten gibt, sollte man reden. Vorzugsweise ohne Anwalt. Das erfordert Handschlagqualität und Vertrauen – und das ist genau die Art, wie wir mit unseren Kunden arbeiten wollen. Der Erfolg gibt uns recht – das Konzept funktioniert seit 15 Jahren sehr gut.