|
I.Vertragsabschluß
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für
alle unsere Lieferungen und Leistungen (wie insbesondere Servicearbeiten).
(2) Ein Vertragsverhätlnis kommt nur durch
Annahme einer schriftlichen Bestellung zustande; Erklärungen per
Telefax oder per Telex genügen für die Einhaltung der Schriftform.
Bis dahin sind allfällige Angebote von unserer Seite freibleibend.
(3) Vertragsbedingungen oder sonstige Geschäftsbedingungen
des Bestellers sind unwirksam, soweit diese nicht im einzelnen von uns
ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
(4) Diese Geschäftsbedingungen gelten nur,
insoweit der jeweilige Vertragsinhalt nicht durch gesonderte Vereinbarung
und schriftlich anderslautend geregelt wurde, wobei insbesondere die Bestimmungen
über Preise, Liefermodalitäten etc. durch die jeweils gültigen
Preisblätter geregelt sind.
II. Lieferung
(1)
Liefertermine für Waren gelten als eingehalten, wenn sie das
Werk des Auftragnehmers bzw. im Falle eines Streckengeschäftes das
Werk des Sublieferanten verlassen haben. Leistungstermine gelten als eingehalten,
wenn wir oder unser Sublieferant mit der Erbringung der Leistung begonnen
haben bzw. hat. In Fällen, in denen ohne unser Verschulden oder aus
Gründen, die auf Seiten des Bestellers liegen, die Lieferung bzw.
Leistung nicht durchgeführt bzw. vollendet werden kann, genügt
die Vertragserfüllung von unserer Seite die Versandbereitschaft bzw.
Leistungsbereitschaft. Grundlegende Voraussetzungen für die Einhaltung
der Lieferfristen durch uns ist ferner, daß sämtliche vom Besteller
zu beschaffende Informationen, technische und sonstige Angaben sowie allfällige
Genehmigungen rechtzeitig zu unserer Verfügung gestellt werden bzw.
vorliegen
(2)
Wird ein schriftlich zugesagter Liefertermin durch unsere
Verschulden mehr als sechs Wochen überschritten und wird eine vom
Besteller danach schriftlich zu setzende, angemessene Nachfrist ebenso
durch unser Verschulden nicht eingehalten, so ist der Besteller berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten. Geleistete Anzahlungen sind in
diesem Falle dem Besteller zurückzubezahlen, sofern nicht andere
Ansprüche gegen den Besteller, vor allem Ansprüche aus früheren
Aufträgen, vorliegen. Über den Rücktritt hinausgehende
Ansprüche des Bestellers, wie insbesondere auf Schadenersatz, sind
einvernehmlich ausgeschlossen. Hat der Besteller die Ware erhalten, ist
ein Rücktritt nicht mehr zulässig. Ist eine Lieferung oder eine
Leistung teilbar, besteht das Rücktrittsrecht nur bezüglich
der noch aushaftenden Lieferungen oder Leistungen.
(3)
Bei Lieferungen von Ware geht die Gefahr mit der Übergabe
an den Transporteur auf den Besteller über, gleichgültig, ob
wir selbst den Transport durchführen oder ein Dritter. Bei Verzug
in der Versendung aus unserem Verschulden geht die Gefahr vom Tage der
Versandbereitschaft der Ware an den Besteller über.
(4)
Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die zu versendende
Ware auf Kosten des Bestellers gegen Transportgefahren aller Art zu versichern.
Dies, sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten, hat keinen
Einfluß auf den Gefahrenübergang.
(5)
Wir sind zur Vornahme von Teillieferungen oder Teilleistungen berechtigt.
Mangels gesonderter Abrede sind wir berechtigt, einzelne Teillieferungen
zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer zu fakturieren.
(6)
Zum Begriff höhere Gewalt zählen alle Ereignisse, die
außerhalb unseres Einflußbereiches liegen und geeignet sind,
die ordnungsgemäße Erfüllung unserer Verpflichtungen zu
behindern oder zu vereiteln. Hierzu zählen insbesondere Krieg, Mobilmachungen,
kriegsähnliche Ereignisse, Unruhen, Streik, Fabrikationsunterbrechungen,
Naturkatastrophen, Feuer in unserem Einflußbereich bzw. bei Sublieferanten,
gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen. Dauern derartige Ereignisse länger
als sechs Wochen oder ist ein Ende dieser Behinderungen durch mehr als
sechs Wochen nicht vorhersehbar, sind beide Vertragsparteien berechtigt,
vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Jede Vertragspartei
hat der anderen das auszufolgen, was sie inzwischen erhalten hat;
Schadenersatzansprüche des Bestellers sind in diesen Fällen
ausgeschlossen.
(7)
Der Besteller wird bei Empfang der Jeweiligen Sendung (Hardware
oder Software) die außen angebrachte Bezeichnung bezüglich
des angelieferten Produktes genau überprüfen. Durch Öffnen
der versiegelten Diskettenverpackung werden die Software-Lizenzbestimmungen
des Herstellers anerkannt, eine nachträgliche Rückgabe oder
Umtausch ist nicht zulässig.
(8)
Erfüllungsort ist Peuerbach.
(9)
Wir übernehmen für Lieferungen und Leistungen keine Haftung,
wenn der Besteller bei Vertragsabschluß die zu liefernde Ware nicht
ausreichend bezeichnet hat.
(10)
Staatliche Ausfuhr- oder Durchfahrbestimmungen auch wenn diese
ausländischen Ursprungs sind sind stricktest einzuhalten.
(11)
Dokumentation wird nach unserer Wahl in deutscher oder englischer
Sprache geliefert. Für die Rechtzeitigkeit der Lieferung der Dokumentation
genügt die Versendung auf dem Postwege.
III. Preise
und Zahlungsbedingungen
(1)
Unsere Preise sind in den jeweils gültigen Preisblättern
festgelegt. Wir sind jederzeit, auch nach Vertragsabschluß, berechtigt,
die Preise zu verändern; erfolgt eine Preiserhöhung nach Bestellung
um mehr als 20 Prozent nach oben, ist der Besteller berechtigt, schriftlich
vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Bestellers, wie insbesondere
auf Schadenersatz, sind seitens des Bestellers ausgeschlossen. Alle in
den Preisblättern angegebenen Preise sind Nettopreise in österreichischen
Schillingen bzw. Euro frei Versandstelle; Sämtliche Versandkosten,
wie insbesondere Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung,
sowie allfällige Zölle und gesetzliche Umsatzsteuer gehen zu
Lasten des Bestellers. Sämtliche Nebenkosten werden gesondert fakturiert
und vom Besteller anerkannt.
(2)
Die vom AnD-Institut gelegten Rechnungen sind prompt und ohne jeden
Abzug zu zahlen. Unbeschadet einer anderslautenden Bestimmung oder Widmung
des Bestellers werden Zahlungen auf die jeweils ältesten offenen
Rechnungen angerechnet. Mangels gesonderter schriftlicher Vereinbarung
werden Wechsel oder Schecks von uns zahlungshalber nicht angenommen.
(3)
Bei Zahlungsverzug berechnen wir einen Zinssatz von 5 Prozent über
der jeweiligen Bankrate, mindestens jedoch 11 Prozent p.a. Sind die von
uns zu bezahlenden Bankzinsen höher, sind wir berechtigt, auch nachträglich
die jeweils von uns zu bezahlenden höheren Bankzinsen dem Besteller
in Rechnung zu stellen. Die Verrechnung von Verzugszinsen erfolgt zuzüglich
gesetzlicher Mehrwertsteuer und Zinseszinsen in der Höhe von 14 Prozent.
Der Käufer/Besteller verpflichtet sich, im Falle seiner Säumigkeit
entstandenen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzten.
|
(4)
Der Besteller ist in keinem Fall berechtigt, eine Aufrechnung
gegen bestehende oder behauptete Gegenforderungen vorzunehmen bzw. fällige
Zahlungen, aus welchen Gründen immer, insbesondere wegen behaupteter
Gegenansprüche, zurückzubehalten.
(5)
Gewährte Zahlungserleichterungen, wie Wechsel oder Schecks,
die zahlungshalber angenommen wurden, werden unbeschadet der jeweiligen
Laufzeit sofort fällig, wenn eine wesentliche Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Bestellers bekannt wird. Wir sind
berechtigt, unbeschadet anderslautender Bestimmungen bzw. Abmachungen
noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung auszuführen, wenn eine Verschlechterung in den
Vermögensverhältnissen des Bestellers für möglich
gehalten wird. Sind Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch bei
angemessener Nachfrist nicht erbracht, können wir vom Vertrag zurücktreten.
Hierbei sind die gesetzlichen Bestimmungen so in Anwendung zu bringen,
als wäre der Besteller in Leistungsverzug geraten. Sind dem Besteller
Teilzahlungen gewährt, tritt Terminverlust ein, wenn der Besteller
mit einer Rate mehr als fünf Tage in Verzug geraten ist.
IV. Gewährleistung
(1)Die Gewährleistungsansprüche gegen das AnD-Institut enden
nach sechs Monaten ab Lieferung an den Kunden. Das AnD-Institut
ist berechtigt, Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller
an den Kunden weiterzugeben, ohne in diesem Fall dafür selbst einstehen
zu müssen.
(2a) Hardware: Wir leisten Gewähr für die Mängel am Material
oder für die technische Funktion, wobei sich unsere diesbezügliche
Haftung auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Soweit
nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt, umfaßt die Gewährleistung
der bestellten und gelieferten Ware nur solche Mängel, die im Zeitpunkt
des Gefahrenüberganges bereits gegeben bzw. vorhanden waren.; später
auftretende Mängel (z. B. durch falsche Lagerung) sind von jeder
Haftung unsererseits ausgeschlossen. Bei Drittlieferungen sind wir berechtigt,
mit schuldbefreidender Wirkung unsere gegen den Hersteller bestehenden
Gewährleistungsansprüche an den Besteller abzutreten. Bei sonstigem
Verlust der Ansprüche des Bestellers hat ein entdeckter Mangel unverzüglich
gerügt zu werden. Eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist
findet durch eine Behebung des Mangels bzw. durch Anerkenntnis nicht statt.
Wir haften mit den gegebenen Einschränkungen nur für solche
technischen Beschreibungen, die wir ausdrücklich in Vertragsform
zugestanden haben, nicht jedoch für Angaben in Prospekten, Zeitschriften
etc.
(2b) Software: Ergänzend zu den obigen Bestimmungen gilt als vereinbart,
daß mangels besonderer schriftlicher Zusage unsererseits die Gewährleistungsfrist
drei Monate beträgt. Die Gewährleistungsbestimmungen für
Hardware sind auch für Software analog anzuwenden; für eine
Anwendbarkeit und Verwendbarkeit der Programme leisten wir nur in dem
Umfang Gewähr, der auf Grund der Angaben des Bestellers von uns ausdrücklich
zugesagt wurde, wobei die Gewährleistungsansprüche in jedem
Fall auf Nachbesserung bzw. Nachlieferung eingeschränkt sind; führt
die Nachbesserung nicht zum gewünschten Erfolg, sind wir nach unserer
Wahl berechtigt, Preisminderung zu gewähren oder vom Vertrag zurückzutreten.
V. Sonstige Haftungsbestimmungen
(1)
Über die unter VI. hinausgehenden Gewährleistungsanspüche
haften wir nicht. Insbesondere haften wir nicht für Schäden
im Vermögensbereich des Bestellers, auch nicht für Folgeschäden
jeder Art. Dieser Haftungsausschluß ist jedoch nicht gültig
bei vorsätzlicher Schädigung durch uns oder bei auffallend grober
Sorglosigkeit oder grober Fahrlässigkeit.
(2)
Mangels gesonderter Vereinbarung übernehmen wir keine wie
immer geartete Haftung für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte
Dritter (wie beispielsweise Patente, Urheberrechte, Markenrechte, Copyrights,
Musterschutz, etc. ). Eine behauptete Verletzung von gewerblichen Schutzrechten
durch Dritte ist uns unverzüglich und umfassend zur Kenntnis zu bringen.
(3)
Der Besteller haftet dafür, daß die Verwendungsbeschränkungen
bzw. Anweisungen des Herstellers in Bezug auf die gelieferte Hardware
und/oder Software genauestens eingehalten werden und hält uns diesbezüglich
für schad- und kaglos. Derartige Anweisungen des Herstellers oder
von unserer Seite können sich insbesondere auf Beschränkungen
in der Verwendung der gelieferten Waren (Leistungen) erstrecken. In allen
Fällen in denen unsere Haftungsbegrenzung aufgrund zwingender gesetzlicher
Bestimmungen unzulässig ist, haften wir nur für den Ersatz jenes
Schadensbetrages, der uns zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter
Berücksichtigung aller uns bekannter oder schuldhafter unbekannter
Umstände vorhersehbar war, höchstens jedoch für das vom
Besteller empfangene Entgelt.
(4)
VI. Serviceleistungen
(5)
Die obigen Haftungsbeschränkungen sind analog auch für
Serviceleistungen anzuwenden. Serviceleistungen sind solche, die außerhalb
der Gewährleistung erbracht werden. Hier beträgt die Gewährleistungsfrist
drei Monate. Die Erbringung der Serviceleistungen erfolgt gemäß
unseren jeweils in den Preisblättern genannten Servicepreisen und
dortigen Bedingungen.
VII. Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Produkten
sowie an den aus der Be- oder Verarbeitung entstehender Sachen bis zur
Erfüllung aller uns jetzt oder künftig gegen den Besteller zustehenden
Ansprüchen vor.
(2) Unser Eigentumsvorbehalt bezieht sich auch auf jene Geldbeträge,
die aufgrund der Veräußerung der von uns gelieferten Waren
(Leistungen) beim Besteller eingehen; der Besteller ist zur gesonderten
Aufbewahrung dieser Geldbeträge verpflichtet.
(3)Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, vom Vertrag zurückzutreten,
wenn über das Vermögen des Bestellers ein Insolvenzverfahren
eröffnet wurde oder auch nur Zahlungsstockung eintritt.
VIII. Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen
Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so wird sie durch diejenige
wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
Bestimmung am nächsten kommt. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen
des Vertrages unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit des übrigen
Vertrages nicht berührt.
IX. Abtretung von Ansprüchen
Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag
abzutreten.
X. Gerichtsstand
Für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschließlich die örtliche
Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Peuerbach
als vereinbart.
|